Wir bieten Investoren bei Remote-Firmengründung in Spanien unsere Compliance-Services an: Hierbei unterstützen wir Sie von der Eintragung des Handelsregisters über das Beschaffen der Steuer-ID bis hin zur Kontoeröffnung.

Seit Beginn der Epidemie im Jahr 2020 hat sich cLevana mit einer Reihe von spanischen Steuerbüros, Anwaltskanzleien und europäischen Online-Bankinstituten abgestimmt, um praktikable Wege für zügige und gesetzeskonforme Remote-Firmengründungen zu finden, so dass wir Ihnen nun einen zuverlässigen Service für Remote-Firmengründung und Kontoeröffnungen anbieten können.

Warum soll ein Unternehmen in Spanien gegründet werden?

Als viertbevölkerungsreichstes Land der Europäischen Union war Spanien schon immer ein sehr wichtiger Markt für Unternehmen und Privatanleger. Das spanische Baugewerbe und der Fremdenverkehrssektor sind gut entwickelt, und auch der spanische Automobilsektor entwickelt sich gut und folgt damit Deutschland und Frankreich. Auch der spanische Sektor der neuen Energien wächst im Rahmen der EU-Politik der Kohlenstoffneutralität rapide.

In den letzten Jahren ist Spanien auch zu einem Zielmarkt für viele Einzelinvestoren geworden, insbesondere für gewerbliche Investoren und grenzüberschreitende E-Commerce-Investoren. Dies ist auf die wieder steigende Kaufkraft des spanischen Marktes und die Einführung einer günstigen Steuerpolitik durch die Regierung zurückzuführen.

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Was ist bei der Gründung eines Unternehmens in Spanien zu beachten?

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Wahl der Rechtsform / Kapitalgesellschaftsform

Die häufigste Gesellschaftsform in Spanien ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.R.L. oder S.L.). Sie besteht aus einem oder mehreren Gesellschaftern, deren Haftung auf ihre Kapitaleinlage beschränkt ist. Aktionäre können natürliche Personen oder Gesellschaften sein. Die spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung bietet ein hohes Maß an Flexibilität und relativ wenige Beschränkungen. In Verbindung mit den geringen Mindestanforderungen an das Stammkapital und der Möglichkeit, keine Mitarbeitenden anstellen zu müssen, eignet sie sich damit ideal für ausländische Investoren.

Steuernummer für Ausländer (NIE)

Spanische Aktiengesellschaften sind verpflichtet, mindestens einen Geschäftsführer zu ernennen, der die Gesellschaft nach außen vertritt und die Geschäfte führt. Der Geschäftsführer kann aus einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen bestehen. Es ist jedoch zu beachten, dass Ausländer, die Anteilseigner oder Geschäftsführer eines spanischen Unternehmens sind, bei der spanischen Regierung eine Steuernummer für Ausländerinnen und Ausländer (NIE) beantragen müssen, um den anschließenden Prozess der Firmenregistrierung abzuschließen.

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Steuerangelegenheiten

Unabhängig von ihrer Rechtsform unterliegen spanische Unternehmen der Körperschaftssteuer. Um die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, hat die spanische Regierung den Steuersatz für Unternehmensgewinne seit 2014 auf 25 Prozent gesenkt, was im europäischen Mittelfeld liegt. Darüber hinaus können neue Unternehmen in den Genuss eines Steuersatzes von 15 Prozent oder sogar einer Steuerbefreiung für die ersten Jahre ihrer Tätigkeit kommen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Neben der Körperschaftssteuer unterliegen spanische Unternehmen, wie andere europäische Unternehmen auch, der Mehrwertsteuer. Der spanische Mehrwertsteuersatz beträgt 21 Prozent.

Europäische Steuernummer

Sobald ein spanisches Unternehmen registriert ist, muss es bei den Steuerbehörden die spanische lokale Steuernummer NIF beantragen. Für spanische Unternehmen, die intereuropäischen Transaktionen vornehmen, muss man außerdem die lokale spanische Steuernummer im EU-Mehrwertsteuersystem registrieren, um eine spanische EU-Steuernummer zu erhalten.

Lernen Sie unsere Experten für Unternehmensgründung und -strukturierung kennen

Chen Shi
Co-Founder & Managing Director
Grenoble, France

Man Li
Business Development Manager
Grenoble, France

Ablauf der Remote-Unternehmens­gründung in Spanien

Unsere Unterstützung bei Vorbereitungen

Wir helfen Ihnen gerne dabei, im Vorfeld alle Unterlagen vorzubereiten. Dazu gehört die Überprüfung von: eingetragenen Firmennamen, Geschäftsumfang, Gesellschafterstruktur, Stammkapital, Satzung, Vollmachten, Kapitalnachweisen, Dokumenten für die Eröffnung eines Bankkontos, die Firmenadresse der Gesellschaft und die Anmietung von Büroräumen.

Autorisierung der chinesischen Dokumente

Satzungen und Vollmachten müssen in China unterschriftsbeglaubigt werden. Im Allgemeinen empfiehlt cLevana, dass Geschäftsführer und Gesellschafter des zu gründenden Unternehmens persönlich zur spanischen Botschaft oder zum spanischen Konsulat in China gehen, um die Unterschriftsbeglaubigung dort vornehmen zu lassen.

Beantragung persönlicher Steuernummern für Geschäftsführer und Gesellschafter

Um Reisen nach Spanien zu vermeiden, empfiehlt cLevana Unternehmen, sich mit einem spanischen Anwalt vor Ort zu treffen, um für Geschäftsführer und Gesellschafter der zu gründenden spanischen Gesellschaft individuelle NIE-Steuernummern zu beantragen. Dies ist die Grundlage für den späteren Abschluss der Unternehmensregistrierung. Gerne unterstützen wir Sie dabei – und stellen die jeweiligen Kontakte her.

Von der Kapitalprüfung über die notarielle Beglaubigung bis hin zur Einreichung der Dokumente

Nach erteilter Vollmacht unterstützt cLevana Consulting bei der Durchführung einer Fernprüfung des Kapitals und bei der Beschaffung einer Bescheinigung über die Kapitalprüfung. Außerdem vertreten wir unsere Kundinnen und Kunden bei der Gründung der neuen Gesellschaft und unterzeichnen die entsprechenden Gründungsunterlagen unter Aufsicht eines Notars. Die Gründungsunterlagen werden dann beim spanischen Handelsgericht eingereicht.

Beantragen von Steuernummern für das Unternehmen

Nachdem Sie in das Handelsregister eingetragen worden sind, beantragen wir für Sie eine lokale Steuernummer. Je nach den Erfordernissen des gründenden Unternehmens ist es möglich, eine spanische EU-Steuernummer zu beantragen, sobald man eine lokale spanische NIF-Steuernummer erhalten hat.

Eröffnung eines Bankkontos

Nach der Erteilung der Gewerbeanmeldung unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Bankkontos. Auch die Kontoeröffnung erfolgt remote und ohne Videoverifizierung. Sie brauchen hierfür lediglich die erforderlichen Unterlagen mit den jeweiligen Unterschriften.